2,7 Millionen Euro für den Landkreis Greiz – Kommunale Mittel unter Vorbehalt
Ob und in welchem Umfang die vom Bund zugesagten Milliardenmittel tatsächlich in konkrete Investitionen auf Landesebene münden, ist weiterhin unklar. Diese Unsicherheit hat Auswirkungen auf die Haushaltsplanung im Freistaat.
Der Bund verfügt über rund eine Billion Euro, die über Kreditermächtigungen noch vom alten Bundestag bereitgestellt wurden – unter anderem, um die
Schuldenbremse zu umgehen.
Voraussetzung für die Weitergabe dieser Mittel an die Länder ist ein beschlossener Bundeshaushalt. Erst wenn dieser vorliegt, können konkrete Beträge eingeplant und auf die Länder verteilt werden. Wie viel letztlich in Thüringen ankommt, lässt
sich derzeit nur grob schätzen. Fest steht jedoch, dass der Landkreis Greiz in diesem Jahr rund 2,7 Millionen Euro erhalten soll – vorbehaltlich der Beschlussfassung im Landtag.
Darüber hinaus sollen kreisangehörige Städte und Gemeinden im Landkreis Greiz rund 3,7 Millionen Euro aus dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG),
dem Kleine-Gemeinden-Gesetz sowie aus kommunalen Sonderinvestitionszuweisungen erhalten – ebenfalls vorbehaltlich der Beschlussfassung im Landtag.
Diese Mittel decken jedoch in keiner Weise die bereits vorhandenen Mehrkosten, etwa im Bereich der Kindergärten.
Infolge der offenen Haushaltslage werden bestehende Planungen derzeit angepasst.
Dies betrifft unter anderem auch den Bausektor. Hier sind in den vergangenen Monaten gestiegene Materialkosten, höhere Löhne sowie Lieferengpässe beobachtet worden, wodurch Baupreise angestiegen sind. Neue Projekte sowie bereits geplante Vorhaben werden entsprechend neu kalkuliert oder angepasst.
Ab Pfingsten erscheint das neue Kolumnenbuch, das eine Auswahl ihrer Beiträge bündelt und politische Entwicklungen der letzten Jahre aus persönlicher Perspektive beleuchtet.